Berufliche Qualifizierung während der Kurzarbeit

Die berufliche Qualifizierung während der Kurzarbeit wird auf zwei Wegen von Ihrer Agentur für Arbeit unterstützt:

  • Die Übernahme von Qualifizierungskosten hilft Ihrem Unternehmen die Zeit von Kurzarbeit zu nutzen, damit Ihre Mitarbeiter und der Betrieb mit mehr Perspektiven aus der Kurzarbeit starten
  • Während der Qualifizierung können Sie die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet bekommen. Dies erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
    • Öffentlich geförderte Maßnahmen oder nicht öffentliche geförderte Maßnahme, die über betriebliches Interesse hinaus geht
    • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme muss mind. 50% der ausgefallenen Arbeitszeit betragen
    • Maßnahme muss während der betriebsspezifischen Arbeitszeit durchgeführt werden
    • Vorlage eines Qualifizierungsplans

vortrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzarbeit und Qualifizierung

Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung bei Kurzarbeit:

 

 

  • „Geringqualifizierte"
    Förderung der Weiterbildungskosten erfolgt über Bildungsgutschein
    (§77 Abs.2 SGB III) für gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kug oder Saison-Kug

 

  • „Qualifizierte"
    ESF-Richtlinie vom 18.12.2008, gültig vom 1.1.2009 bis 31.12.2010
    für nicht gering qualifizierte Bezieher von
    Konjunkturellem Kug oder Saison-Kug

 

Geringqualifizierte

  • Fördergrundlage:
    Weiterbildung über Bildungsgutschein (§ 77 Abs. 2SGB III)
  •  Personengruppe:
    Gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kug oder Saison Kug
  • Gering qualifiziert sind Arbeitnehmer, wenn
    • sie nicht über einen nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsabschluss von mind. 2 Jahren verfügen
      oder
    • eine abgeschlossene Ausbildung haben, aber seit mehr als 4 Jahren eine berufsfremde Beschäftigung ausüben, die an- oder ungelernter Tätigkeit entspricht
  •  Fördervoraussetzungen:
    • Bezug von konjunkturellem Kug oder Saison-Kug
    • Notwendigkeit der Weiterbildung wird durch die Agentur für Arbeit anerkannt (Eigenschaft: gering qualifiziert)
    • Maßnahme und Träger der Maßnahme sind für die Förderung zugelassen
    • Beratung ist vor Beginn der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit erfolgt
    • Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen per Bildungsgutschein
  • Förderfähige Weiterbildungskosten:
    • Lehrgangskosten
    • Fahrtkosten
    • Kosten für auswärtige Unterbringung
    • Kinderbetreuungskosten

ESF-Förderung für Qualifizierte

  • Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel durch Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch
  • ESF-Finanzierung greift nicht, wenn andere Fördermöglichkeiten bestehe
  • Keine Förderung von Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. Erste-Hilfe-Kurs)

 

  • Fördervoraussetzungen:
    • Bezieher von konjunkturellem Kug und Saison-Kug
    • Qualifizierungsbedarf wird begründet
    • Teilnahme steht nicht der Rückkehr zur Vollarbeit entgegen
    • Erwartung, dass Maßnahme innerhalb des Kug-Bezugs abgeschlossen werden kann
    • Maßnahme und Träger sind nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) zugelassen, im Einzelfall Ausnahmen möglich

 

  • Förderfähige Weiterbildungskosten
    Gefördert werden ausschließlich Lehrgangskosten. Die Erstattung erfolgt an den Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Größe Ihres Unternehmens und dem geförderten Personalkreis (max. 80% der zugelassenen Lehrgangskosten).

 

  •  Mögliche Fördersätze im Überblick
    1. Kleine Unternehmen:
    Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
    (Zif. 1.6.3 ESF-RL)
    2. Mittlere Unternehmen:
    Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahressumme von höchstens 43 Millionen Euro (Zif. 1.6.4 ESF-RL)
    3. Große Unternehmen:
    Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahressumme von mehr 43 Millionen Euro

 

 

Kleine Unternehmen (< 50 AN; Ums. < 10 Mio. €)
Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte*/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 80% 80%
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 45% 55%

 

Mittlere Unternehmen (< 250 AN, Ums. < 50 Mio. €)
Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte*/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 70% 80%
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 35% 45%

 

Großes Unternehmen
Maßnahmeart Nicht Benachteiligte Benachteiligte*/Behinderte
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme 60% 70%
Spezifische Qualifizierungsmaßnahme 25% 35%

 

*Benachteiligte sind z.B. ältere Arbeitnehmer (ab 50 Jahren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

designed by BDP - Institut für berufliche Bildung - Hassfurt 2009 - all rights reserved