Berufliche Qualifizierung während der Kurzarbeit
Die berufliche Qualifizierung während der Kurzarbeit wird auf zwei Wegen von Ihrer Agentur für Arbeit unterstützt:
- Die Übernahme von Qualifizierungskosten hilft Ihrem Unternehmen die Zeit von Kurzarbeit zu nutzen, damit Ihre Mitarbeiter und der Betrieb mit mehr Perspektiven aus der Kurzarbeit starten
- Während der Qualifizierung können Sie die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet bekommen. Dies erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Öffentlich geförderte Maßnahmen oder nicht öffentliche geförderte Maßnahme, die über betriebliches Interesse hinaus geht
- Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme muss mind. 50% der ausgefallenen Arbeitszeit betragen
- Maßnahme muss während der betriebsspezifischen Arbeitszeit durchgeführt werden
- Vorlage eines Qualifizierungsplans

Kurzarbeit und Qualifizierung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung bei Kurzarbeit:
- „Geringqualifizierte"
Förderung der Weiterbildungskosten erfolgt über Bildungsgutschein
(§77 Abs.2 SGB III) für gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kug oder Saison-Kug
- „Qualifizierte"
ESF-Richtlinie vom 18.12.2008, gültig vom 1.1.2009 bis 31.12.2010
für nicht gering qualifizierte Bezieher von
Konjunkturellem Kug oder Saison-Kug
Geringqualifizierte
- Fördergrundlage:
Weiterbildung über Bildungsgutschein (§ 77 Abs. 2SGB III)
- Personengruppe:
Gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kug oder Saison Kug
- Gering qualifiziert sind Arbeitnehmer, wenn
- sie nicht über einen nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsabschluss von mind. 2 Jahren verfügen
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung haben, aber seit mehr als 4 Jahren eine berufsfremde Beschäftigung ausüben, die an- oder ungelernter Tätigkeit entspricht
- Fördervoraussetzungen:
- Bezug von konjunkturellem Kug oder Saison-Kug
- Notwendigkeit der Weiterbildung wird durch die Agentur für Arbeit anerkannt (Eigenschaft: gering qualifiziert)
- Maßnahme und Träger der Maßnahme sind für die Förderung zugelassen
- Beratung ist vor Beginn der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit erfolgt
- Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen per Bildungsgutschein
- Förderfähige Weiterbildungskosten:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
ESF-Förderung für Qualifizierte
- Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel durch Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch
- ESF-Finanzierung greift nicht, wenn andere Fördermöglichkeiten bestehe
- Keine Förderung von Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. Erste-Hilfe-Kurs)
- Fördervoraussetzungen:
- Bezieher von konjunkturellem Kug und Saison-Kug
- Qualifizierungsbedarf wird begründet
- Teilnahme steht nicht der Rückkehr zur Vollarbeit entgegen
- Erwartung, dass Maßnahme innerhalb des Kug-Bezugs abgeschlossen werden kann
- Maßnahme und Träger sind nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) zugelassen, im Einzelfall Ausnahmen möglich
- Förderfähige Weiterbildungskosten
Gefördert werden ausschließlich Lehrgangskosten. Die Erstattung erfolgt an den Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Größe Ihres Unternehmens und dem geförderten Personalkreis (max. 80% der zugelassenen Lehrgangskosten).
- Mögliche Fördersätze im Überblick
1. Kleine Unternehmen:
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
(Zif. 1.6.3 ESF-RL)
2. Mittlere Unternehmen:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahressumme von höchstens 43 Millionen Euro (Zif. 1.6.4 ESF-RL)
3. Große Unternehmen:
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahressumme von mehr 43 Millionen Euro
| Kleine Unternehmen (< 50 AN; Ums. < 10 Mio. €) |
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| Maßnahmeart |
Nicht Benachteiligte |
Benachteiligte*/Behinderte |
| Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme |
80% |
80% |
| Spezifische Qualifizierungsmaßnahme |
45% |
55% |
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Mittlere Unternehmen (< 250 AN, Ums. < 50 Mio. €)
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| Maßnahmeart |
Nicht Benachteiligte |
Benachteiligte*/Behinderte |
| Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme |
70% |
80% |
| Spezifische Qualifizierungsmaßnahme |
35% |
45% |
| Großes Unternehmen |
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| Maßnahmeart |
Nicht Benachteiligte |
Benachteiligte*/Behinderte |
| Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme |
60% |
70% |
| Spezifische Qualifizierungsmaßnahme |
25% |
35% |
*Benachteiligte sind z.B. ältere Arbeitnehmer (ab 50 Jahren)